Ausgangssperre und allgemeine Maskenpflicht fällt: Diese Regeln gelten ab heute

Ab heute 21. Juni ist Südtirol als "weiße Zone" eingestuft. Landeshauptmann Arno Kompatscher hat am Freitag die neue Verordnung Nr. 25/2021 unterzeichnet, mit der weitere Lockerungen wirksam werden.

Die neue Corona-Verordnung, die bis zum 31. Juli gilt, gewährt wieder mehr Bewegungsfreiheit. Somit können sich alle Personen auch nachts im Freien uneingeschränkt bewegen.

Lockerungen gibt es auch im Hinblick auf den Mund-Nasen-Schutz: Es gilt weiterhin, immer eine (zumindest chirurgische) Maske bei sich zu haben. Dieser Atemwegsschutz ist außerhalb der eigenen Wohnung in allen geschlossenen Räumen zu tragen. Im Freien besteht die Maskenpflicht immer dann, wenn der zwischenmenschliche Abstand nicht eingehalten werden kann, wie zum Beispiel bei Menschenansammlungen.

Für die Dienstleistungen an Personen, in Friseursalons oder Kosmetikstudios, ist das Tragen der FFP2-Maske weiterhin verpflichtend. Sowohl für den Dienstleistenden als auch für den Kunden. Wer einen gültigen Corona-Pass besitzt, kann auch lediglich eine chirurgische Maske tragen.

Dorf- und Wiesenfeste, Feiern, Festivals und anderen Events im Freien, bei denen Speisen und Getränken verabreicht werden, können auf der Grundlage der neuen Verordnung wieder veranstaltet werden. Die Teilnehmenden müssen jedoch mit dem Corona-Pass die Genesung von Covid-19, die Impfung oder einen negativen Test nachweisen.

Der Corona-Pass ist auch die Voraussetzung für die Teilnahme an Festen im Anschluss an zivile oder religiöse Zeremonien, wie Hochzeiten, sowie für den Zugang zu Hallenbädern, Fitnessstudios, Gesundheitszentren und Wellnessanlagen.

Die neue Verordnung empfiehlt zudem nachdrücklich, auch in Wohnungen und privaten Räumlichkeiten beim Zusammentreffen von Personen, die nicht zusammenleben, Masken zu tragen. Der Landeshauptmann rät dazu, "private Treffen mehrerer Menschen im Freien abzuhalten". In jedem Falle sei es ratsam, vor allem aus Rücksicht auf besonders gefährdete Personen, sich mit einem Corona-Pass auszustatten.

 

Quelle: lpa