Die neue Eigenerklärung vom 04.05.2020
Seit dem 04.05 gibt es eine neue Eigenerklärung, welche beim Verlassen des Zuhauses immer mitzuführen ist. Neben den bisher anzugebenen Gründen muss ab jetzt auch der Besuch enger Familienmitglieder angegeben werden.
Besucht werden dürfen Familienmitglieder bis zum 6. Verwandschaftsgrad und Lebenspartner und Lebenspartnerinnen innerhalb der Region. Auch Verwandte des Partners bis zum 4. Verwandtschaftsgrad dürfen besucht werden.
Hier können Sie die neue Eigenerklärung vom 04.05.2020 downloaden.